Die Rechts-Kommission des Nationalrats (RK-NR) hat der parlamentarischen Initiative «System der Alimentenbevorschussung verbessern» (19.459) mit 15 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Die RK-NR empfindet es als stossend, dass Kinder mit einem Elternteil, der die Unterhaltbeiträge nicht bezahle, nicht schweizweit gleich gut vor Armut geschützt seien. Eine Harmonisierung der kantonalen Berechnungsprinzipien der Alimentenbevorschussung solle daher eine grössere Rechtsgleichheit für die Betroffenen gewährleisten.
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„Die Alimentenbevorschussung dient als Unterstützungsmassnahme, wenn ein zum Unterhalt verpflichteter Elternteil den Unterhaltsbeitrag für das Kind oder den Elternteil, unter dessen Obhut das Kind steht, nicht ausrichtet. Da die Kantone für die Gewährung einer solchen Bevorschussung zuständig und in der Ausgestaltung der Berechnung frei sind, existieren diesbezüglich kantonale Unterschiede. Die Initiative von Nationalrätin Piller Carrard verlangt, dass der Bund die Grundsätze für eine Harmonisierung der Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen durch die Kantone festlegt. Der von den anschliessend durch die Kantone festgelegte Betrag der Bevorschussung soll dabei das Existenzminimum der geschiedenen Ehepartnerinnen und -partner beziehungsweise Kinder decken. Hintergrund der Initiative ist die im schweizerischen Vergleich überproportionale Armutsbetroffenheit von Einelternfamilien und Kindern. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wird die parlamentarische Initiative an einer ihren nächsten Sitzungen beraten.“
Quelle: Parlaments-Medienmitteilung vom 28.08.2020
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LawMedia Redaktionsteam