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Arbeitsrecht

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BR genehmigt Revision des Bundespersonalrechts, u.a. zu Kinderbetreuung + Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall

Datum:
18.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
BPV, Bundespersonalrecht, Revision, VBPV
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Inkrafttreten: 01.01.2021 + 01.08.2021

Der Bundesrat (BR) hat an der Sitzung vom 18.11.2020 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet.

Damit wird u.a. folgendes bewirkt:

  • Vereinfachung des Systems der Entschädigung für die familienergänzende Kinderbetreuung
  • Neuregelung der Lohnfortzahlungsfristen bei Krankheit und Unfall
  • Stärkere Beteiligung an den Kosten von Generalabonnementen (GA) der SBB
  • Präzisierungen, die sich aus Unsicherheiten und Entwicklungen in der Praxis ergeben haben
  • Inkrafttreten
    • Die Änderungen treten auf den 01.01.2021A
    • Ausgenommen ist die Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, welche erst auf den 01.08.2021 in Kraft tritt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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