Inkrafttreten: 01.01.2021 + 01.08.2021
Der Bundesrat (BR) hat an der Sitzung vom 18.11.2020 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet.
Damit wird u.a. folgendes bewirkt:
- Vereinfachung des Systems der Entschädigung für die familienergänzende Kinderbetreuung
- Neuregelung der Lohnfortzahlungsfristen bei Krankheit und Unfall
- Stärkere Beteiligung an den Kosten von Generalabonnementen (GA) der SBB
- Präzisierungen, die sich aus Unsicherheiten und Entwicklungen in der Praxis ergeben haben
- Inkrafttreten
- Die Änderungen treten auf den 01.01.2021A
- Ausgenommen ist die Neuregelung der familienergänzenden Kinderbetreuung, welche erst auf den 01.08.2021 in Kraft tritt.
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LawMedia Redaktionsteam