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Sozialversicherungsrecht

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Coronavirus (COVID-19): Arbeitgeber dürfen BVG-Arbeitgeberbeiträge aus Arbeitgeberbeitragsreserven bezahlen

Datum:
12.11.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Arbeitgeber, BVG, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 11.11.2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Der BR hat für diese Massnahme die entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Die Massnahmen-Regelung tritt am 12.11.2020 in Kraft und ist befristet bis 31.12.2021.

Einleitung

Um die wirtschaftlichen Folgen der Massnahmen gegen das Coronavirus für die Arbeitgeber abzufedern, dürfen diese für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge wieder die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden.

Ziele

Folgen?

Für die Arbeitnehmer hat diese Massnahme laut BR keine Auswirkungen:

  • Der Arbeitgeber würden ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn abziehen und die gesamten Beiträge würden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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