NACHTRAG: Neu gilt eine stark reduzierte Risikoländerliste
Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 09.10.2020 die ab DO 29.10.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.
BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 29.10.2020
Gebiete der Nachbarstaaten
Frankreich:
- Region Hauts-de-France
- Region Île de France
- Überseegebiet Polynésie française
Staaten und Gebiete*
- Andorra
- Armenien
- Belgien
- Tschechien
*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Quelle aus: Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko | bag.admin.ch
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.10.2020 – 28.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Letztee Risikoländer-Bericht in www.law-news.ch
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination?
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam