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Markenrecht

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Facebook (fig.) vs. facegirl (fig.): Verwechslungsgefahr?

Datum:
18.11.2020
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Markenrecht
Stichworte:
Facebook, Marke, Verwechslungsgefahr
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sachverhalt und Würdigung


Eine Gegenüberstellung der Zeichen kann eine direkte Verwechslungsgefahr verneint werden.

Aus folgenden Gründen kann eine mittelbare Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden:

  • Erhöhte Kennzeichenkraft der Widerspruchsmarke „Facebook“
  • Zeichenähnlichkeit
  • Dienstleistungsgleichheit

Als Gesamteindruck ist von einer Zeichenähnlichkeit auszugehen.

Ergebnis

Dem angefochtenen Zeichen „Facegirl“ wurde für gleichartige Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 40, 41 und 45 der Markenschutz verweigert.

Quelle

BVGer vom 27.05.2020 (B-6921/2018)

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