Der Bundesrat (BR) hat am 11.11.2020 beschlossen, das revidierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per 01.01.2022 in Kraft zu setzen. Das VVG regelt die Beziehungen zwischen Versicherungen und ihren Kunden.
Am 19.06.2020 haben die Eidgenössischen Räte die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist am 08.10.2020 ungenutzt abgelaufen.
Der BR hat das Inkrafttreten des revidierten VVG per 01.01.2022 beschlossen.
Mit der relativ langen Dauer bis zur Inkraftsetzung will der BR den Versicherungsgesellschaften ausreichend Zeit geben, um die umfangreichen Neuerungen zu implementieren.
Diese betreffen v.a.:
- Produktgestaltung
- Vertrieb
- Schadenserledigung
- Vertragsauflösung.
Das revidierte VVG bringe Verbesserungen für die Kunden und passe die Bestimmungen an veränderte Gegebenheiten an.
So werde beispielsweise neu:
- Versicherungsverträge
- Einführung eines Widerrufsrechts von 14 Tagen
- Verträge mit langer Laufzeit
- Beendigungsmöglichkeit nach drei Jahren
- Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen
- Erhöhung von 2 auf 5 Jahre
- Anpassung an die heutigen Anforderungen
- Grundlage für den elektronischen Geschäftsverkehr.
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LawMedia Redaktionsteam