Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen.
Am 18.11.2020 hat nun der Bundesrat (BR) diese Abschaffungsschritte weitgehend abgelehnt. Hingegen unterstützt der BR die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will der BR im Rahmen der geplanten Reform der Verrechnungssteuer die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.
- Stempelsteuer
- Ausgangslage
- Die WAK-N hat den Bundesrat eingeladen, zum „Entwurf 2“ der parlamentarischen Initiative «09.503 Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» Stellung zu beziehen
- Entwurf 2
- Der „Entwurf 2“ sieht vor, die Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr abzuschaffen
- Auch auf eine Abgabe auf Lebensversicherungen möchte die WAK-N verzichten
- Beides zusammen würde beim Bund zu geschätzten Mindereinnahmen von jährlich rund CHF 220 Mio. führen
- Dies lehnt der BR aus finanzpolitischen Gründen ab
- Der BR beantragt daher, auf den „Entwurf 2“ nicht einzutreten
- Entwurf 1
- Gleicher Meinung wie die WAK-N ist der BR aber in Bezug auf „Entwurf 1“ der parlamentarischen Initiative
- Mindereinnahmen
- Der „Entwurf 1“ sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe vor
- Beim Bund führt dies zu geschätzten Mindereinnahmen von CHF 250 Mio. pro Jahr
- Der „Entwurf 1“ sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe vor
- Ausgangslage
- Abschaffung Emissionsabgabe und Abschaffung Umsatzabgabe
- Priorisierung
- Der BR misst der Abschaffung der Emissionsabgabe und der Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen wegen des besseren Kosten-/Nutzen-Verhältnisses die höhere Priorität zu
- Gründe sind:
- Erleichterung für pandemie-angeschlagene Unternehmen
- Voraussichtliche Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen, zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes, im Frühjahr
- Mindereinnahmen
- Die geschätzten Mindereinnahmen belaufen sich auf CHF 25 Mio.
- Priorisierung
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam