Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen aktualisiert und am 17.11.2020 veröffentlicht. Betroffen sind die Erlasse:
- Direkte Bundessteuer (DBSt)
- Mehrwertsteuer (MWST)
- Verrechnungssteuer (VSt)
- Stempelabgaben.
Die Liste enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.
In dieser Liste aufgeführt sind auch Gesetzes- und Verordnungsprojekte, die noch nicht abgeschlossen sind.
Weitere Gesetzgebungs- und Verordnungprojekte 2021-2023
Änderung | Inkrafttreten | Inhalt in Kürze | Erlass und Medienmitteilung |
Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 | 01.01.2021 | Mit der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) wird die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um 15 Jahre verlängert. | Bundesbeschluss Botschaft Abstimmungsunterlagen |
Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens
Verordnung des EFD über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (Quellensteuerverordnung) |
01.01.2021
01.01.2021 |
Ausweitung der nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV):
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Gesetz Botschaft Medienmitteilung Verordnung Erläuterungen zur Verordnung Medienmitteilung |
Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG, AIAV) | 01.01.2021 | Das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) prüft die innerstaatliche Umsetzung des globalen Standards über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mittels Länderüberprüfungen. In diesem Rahmen hat das Global Forum Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Mit dieser Vorlage sollen die zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum erforderlichen Massnahmen ergriffen werden. | Gesetz Botschaft Verordnung Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Änderung der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe | 01.01.2021 | Umsetzung der überwiesenen Motion Müller Walter (14.3590) «Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit». Danach sollen sämtliche geleisteten Zivilschutztage bei der Reduktion der Ersatzabgabe angerechnet werden. Für nach der Dienstplichtdauer geleistete Zivilschutztage gibt es neue eine anteilmässige Rückerstattung zuviel bezahlter Ersatzabgaben. | Verordnung Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen | 01.01.2022 | Umsetzung der Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sollen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig sein. Ausländische Sanktionen sind neu aber im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig. | Gesetz Botschaft Medienmitteilung |
Obligationenrecht (Aktienrecht) | Frühestens 01.01.2022 |
Mit der Aktienrechtsrevision sind Änderungen des DBG, StHG, StG und VStG in Bezug auf das Kapitalband und die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung vorgesehen. | Gesetz Botschaft Medienmitteilung |
Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich | Frühestens 01.01.2022 |
Die Umsetzung der Motion Schmid (17.3371) «Streichung der Pflicht, die Steuererklärung zu unterzeichnen» sieht vor, dass auf die Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden kann. Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen bei der ESTV verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben. | Gesetzesentwurf Botschaft Medienmitteilung |
Änderung im Bundesgesetz zur Verrechnungssteuer (Verlängerung der befristeten Ausnahmen für Pflichtwandelanleihen, Anleihen mit Forderungsverzicht und die nach Bankengesetz wandel- oder reduzierbaren Anleihensobligationen) | Voraussichtlich 01.01.2022 | Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, werden die bestehenden befristeten Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert. Dies betrifft die Pflichtwandelanleihen (CoCos), die Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sowie Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds). | Gesetzesentwurf Botschaft Medienmitteilung |
Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer | Frühestens 01.01.2022 |
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern. | Verordnungsentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) | Frühestens 01.01.2022 | Die Umsetzung der Motion KVF-S (17.3631) «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» sieht in der Vernehmlassung vor, den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber zu verringern. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale. | Verordnungsentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Neue Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Steuern und Abgaben sowie Änderung der Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer | Frühestens per 01.01.2022 | Die Umsetzung der Motion Jauslin (16.3055) «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuerlassen» sieht vor, die Verzugs- und die Vergütungszinssätze bei vom EFD erhobenen Steuern und Abgaben zu harmonisieren. Dafür sollen fünf bestehende Zinsverordnungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer wird angepasst. | |
Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung | Frühestens 01.01.2022 |
Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S (17.400) «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern. Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge. Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im Sinne einer Kann-Vorschrift bestehen. Der allgemeine Schuldzinsenabzug soll weiterhin in einem bestimmten Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug berechtigen. Zusätzlich soll ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden. |
Vorentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben | Frühestens 01.01.2022 |
Die zwei Vorentwürfe zur teilweisen Umsetzung der Pa.Iv. der FDP-Liberale Fraktion (09.503) «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen»01.01.2022 sehen eine zweistufige Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor, um so die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz zu wahren und das Wirtschaftswachstum zu fördern. | Vorentwurf 2 Vorentwurf 3 Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer | Frühestens 01.01.2023 | Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Die vorliegende Reform soll die Rahmenbedingungen verbessern. | Gesetzesentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen | Frühestens 01.01.2023 | Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» sieht in der Vernehmlassungsvorlageeine Flexibilisierung der Besteuerung des Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, angepasst an die jeweiligen Anlagebedingungen, vor. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert. | Gesetzesentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung | MWSTG: Frühestens 01.01.2023
MWSTV: Voraussichtlich 01.03.2021 |
Die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft erfordern Anpassungen bei der Mehrwertsteuer, um Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der Mehrwertsteuer sicherzustellen. Die Vorlage enthält weiter Massnahmen zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für KMU. Zudem werden verschiedene parlamentarische Vorstösse umgesetzt.
Gemäss Vernehmlassungsvorlage soll bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision die Mehrwertsteuerverordnung mit einer Bestimmung ergänzt werden, wonach für den Handel mit CO2-Emissionsrechten und anderen Umweltzertifikaten das Meldeverfahren obligatorisch anzuwenden ist. |
Gesetzesentwurf Verordnungsentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer | Frühestens 01.01.2023 | Die Umsetzung der Pa.Iv. Feller (17.448) «Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht» sieht in der Vernehmlassungsvorlage vor, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben. | Gesetzesentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe | Frühestens 01.01.2023 | Die Umsetzung der Pa.Iv. Addor (19.429) «Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe» sieht in der Vernehmlassungsvorlage eine Ausnahmebestimmung von der Ersatzabgabepflicht vor. Danach werden die Schweizergardisten während ihrer Dienstzeit von der Ersatzabgabe befreit. | Gesetzesentwurf Erläuternder Bericht Medienmitteilung |
Bundesgesetz über die Beseitigung der Heiratsstrafe und Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung | unbestimmt | Das Parlament hat die Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen. | Gesetzesentwurf Botschaft Zusatzbotschaft Medienmitteilung |
Letzte Änderung 17.11.2020
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam