Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab SA 19.12.2020 gültige Liste derCOVID-19-Risikoländer publiziert.
Änderungen in der neuen BAG-Liste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat kurzfristig die angepasste, neue Risikoländerliste publiziert, die bereits ab dem letzten Samstag (19.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat und – als Novum – befristet ist bis SO 27.12.2020 bzw. durch die schon bekannte BAG-Risikoliste per MO 28.12.2020 abgelöst werden wird.
Nicht mehr auf der BAG-Risikoländerliste per 19.12.2020 sind:
- Frankreich: Französisch-Polynesien
- Italien: Region Emilia Romagna
- Jordanien
- Nordmazedonien
- Österreich: Land Kärnten, Land Oberösterreich, Land Salzburg, Land Steiermark
- Polen
- Portugal
- Ungarn
BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 19.12.2020
Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.
Die neue Liste ab SA 19.12.2020 (00.00 Uhr) enthält folgende Länder und Risikogebiete:
Gebiete der Nachbarstaaten
Italien:
- Region Friaul-Julisch Venetien
- Region Venetien
Staaten und Gebiete*
- Andorra
- Georgien
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Montenegro
- San Marino
- Serbien
- Slowenien
- Vereinigte Staaten von Amerika
*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Quelle aus: Liste gültig bei der Einreise zwischen 19.12.2020 – 27.12.2020
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.12.2020 – 18.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 23.11.2020 – 13.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 29.10.2020 – 22.11.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.10.2020 – 28.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Letzter Risikoländer-Bericht in www.law-news.ch
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination?
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam