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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste für 19.12.2020 bis 27.12.2020

Datum:
21.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab SA 19.12.2020 gültige Liste derCOVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat kurzfristig die angepasste, neue Risikoländerliste publiziert, die bereits ab dem letzten Samstag (19.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat und – als Novum – befristet ist bis SO 27.12.2020 bzw. durch die schon bekannte BAG-Risikoliste per MO 28.12.2020 abgelöst werden wird.

Nicht mehr auf der BAG-Risikoländerliste per 19.12.2020 sind:

  • Frankreich: Französisch-Polynesien
  • Italien: Region Emilia Romagna
  • Jordanien
  • Nordmazedonien
  • Österreich: Land Kärnten, Land Oberösterreich, Land Salzburg, Land Steiermark
  • Polen
  • Portugal
  • Ungarn

BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 19.12.2020

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.

Die neue Liste ab SA 19.12.2020 (00.00 Uhr) enthält folgende Länder und Risikogebiete:

Gebiete der Nachbarstaaten

Italien:

  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Venetien

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Georgien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • San Marino
  • Serbien
  • Slowenien
  • Vereinigte Staaten von Amerika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle aus:  Liste gültig bei der Einreise zwischen 19.12.2020 – 27.12.2020

Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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