Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 04.12.2020 die ab MO 14.12.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.
Änderungen in der neuen BAG-Liste
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die angepasste, neue Risikoländerlisteveröffentlicht, die ab kommenden Montag (14.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat.
Gegenüber der BAG-Risikoländerliste per 23.11.2020 hat sich die BAG-Risikoländerliste per 14.12.2020 wie folgt verändert:
- Staaten und Gebiete: 15 (vorher 4)
- Gebiete der Nachbarstaaten: 8 (vorher 3)
- Weggefallen: 1 Land (Tschechien).
BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 14.12.2020
Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.
Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab MO 14.12.2020 (00.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:
Gebiete der Nachbarstaaten
Frankreich:
- Überseegebiet Französisch-Polynesien
Italien:
- Region Emilia Romagna
- Region Friaul-Julisch Venetien
- Region Venetien
Österreich:
- Land Kärnten
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- Land Steiermark
Staaten und Gebiete*
- Andorra
- Georgien
- Jordanien
- Kroatien
- Litauen
- Luxemburg
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Polen
- Portugal
- San Marino
- Serbien
- Slowenien
- Ungarn
- Vereinigte Staaten von Amerika
*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Quelle aus: Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 23.11.2020 – 13.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 29.10.2020 – 22.11.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.10.2020 – 28.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Vorlaufzeit
Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgtdieses Mal 10 Tage.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Letzter Risikoländer-Bericht in www.law-news.ch
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination?
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien
Quelle
LawMedia Redaktionsteam