Postulat im Gemeinderat Zürich eingereicht
Im Kanton Basel-Stadt hatten die Vermieter- und Mieter-Verbände sowie der Wirteverband bereits im Frühjahr 2020, kurz nach dem ersten Lockdown, das Konzept für ein «Drei-Drittel-Rettungspaket» präsentiert.
Dieses funktioniert so:
- Der Kanton Basel-Stadt übernimmt für die „Lockdown-Monate“ April, Mai und Juni 2020 ein Drittel des Mietzinses
- Der Geschäftsmieter eines kleineren oder mittelgrossen Geschäftslokals bezahlt für diesen Zeitraum einzig ein Mietzins-Drittel – jedoch nur, wenn der Vermieter einwilligt, seinerseits auf ein Mietzins-Drittel zu verzichten
- Das „Basler Geschäftsmieten-Modell“ beruht auf Freiwilligkeit. – Weigert sich der Vermieter, kommt der Deal nicht zustande.
Das Basler «Drei-Drittel-Rettungspaket» mit seinem pragmatischen Ansatz scheint eine wegweisende Wirkung zu haben (vgl. auch Box unten).
Albert Leiser (FDP) und Walter Angst (AL) schlagen nun in einem Postulat für die Stadt Zürich eine Unterstützung der Geschäftsmieter analog dieses Basler «Drei-Drittel-Rettungspakets» vor.
Ob eine „Zürcher Lösung“ zustandekommt und wenn ja, wie sie dereinst konkret aussehen könnte, ist noch nicht bekannt.
Andere Kantone, andere Lösungen
Ähnliche Lösungen wie das Basler «Drei-Drittel-Rettungspaket» sind in folgenden Kantonen beschlossen worden oder in Prüfung:
- Waadt
- Freiburg
- Neuenburg
- Genf
- Basel-Landschaft
Weiterführende Informationen
- Coronavirus (COVID-19): Auch SR tritt nicht Covid-19-Geschäftsmietegesetz-Vorlage ein
- Coronavirus (COVID-19): RK-SR gegen Covid-19-Geschäftsmietegesetz
- Covid-19-Geschäftsmietegesetz: BR legt Monitoringbericht zur Situation der Geschäftsmieten vor
- Covid-19-Geschäftsmietegesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Gesetzesvorlage
- Coronavirus: WAK-NR fordert Teilerlass der Geschäftsmieten von 60 %
- Vertragsfreiheit
- Coronavirus (COVID-19): Geschäftsmieten – BR ruft Mietparteien zum Einvernehmen auf
- Coronavirus (COVID-19): Überführung BR-Notverordnungen in dringliches Bundesgesetz
- Geschäftsmietverhältnisse – Im Zeichen der Corona-Krise
- Vermieter
- Mietrecht
Quelle
LawMedia Redaktionsteam