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Mietrecht / Miete / Mietvertrag

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Coronavirus (COVID-19): Übernimmt Zürich das Basler Geschäftsmieten-Modell?

Datum:
14.12.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Mietrecht / Miete / Mietvertrag
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Geschäftsmiete
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Postulat im Gemeinderat Zürich eingereicht

Im Kanton Basel-Stadt hatten die Vermieter- und Mieter-Verbände sowie der Wirteverband bereits im Frühjahr 2020, kurz nach dem ersten Lockdown, das Konzept für ein «Drei-Drittel-Rettungspaket» präsentiert.

Dieses funktioniert so:

  • Der Kanton Basel-Stadt übernimmt für die „Lockdown-Monate“ April, Mai und Juni 2020 ein Drittel des Mietzinses
  • Der Geschäftsmieter eines kleineren oder mittelgrossen Geschäftslokals bezahlt für diesen Zeitraum einzig ein Mietzins-Drittel  – jedoch nur, wenn der Vermieter einwilligt, seinerseits auf ein Mietzins-Drittel zu verzichten
  • Das „Basler Geschäftsmieten-Modell“ beruht auf Freiwilligkeit. – Weigert sich der Vermieter, kommt der Deal nicht zustande.

Das Basler «Drei-Drittel-Rettungspaket» mit seinem pragmatischen Ansatz scheint eine wegweisende Wirkung zu haben (vgl. auch Box unten).

Albert Leiser (FDP) und Walter Angst (AL) schlagen nun in einem Postulat für die Stadt Zürich eine Unterstützung der Geschäftsmieter analog dieses Basler «Drei-Drittel-Rettungspakets» vor.

Ob eine „Zürcher Lösung“ zustandekommt und wenn ja, wie sie dereinst konkret aussehen könnte, ist noch nicht bekannt.

Andere Kantone, andere Lösungen

Ähnliche Lösungen wie das Basler «Drei-Drittel-Rettungspaket» sind in folgenden Kantonen beschlossen worden oder in Prüfung:

  • Waadt
  • Freiburg
  • Neuenburg
  • Genf
  • Basel-Landschaft

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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