Nach der Entdeckung einer neuen, ansteckenderen Variante des Coronavirus in Grossbritannien und Südafrika hat der Bundesrat (BR) am 21.12.2020 Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung der neuen Virusvariante möglichst zu verhindern.
Alle Personen, die seit dem 14.12.2020 aus den beiden Ländern eingereist sind, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.
Der BR hat überdies ab 21.12.2020 ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen. Damit sind namentlich touristische Reisen aus diesen Ländern ausgeschlossen.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- Die neue Variante des Coronavirus ist nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender als die bisher bekannte, in der Schweiz verbreitete Form
- Unklar ist, wie weit sie sich ausserhalb von Grossbritannien und Südafrika bereits verbreitet hat
- In der Schweiz wurde bis dato keine Mutation des neuen Virus nachgewiesen
- Einreise in die Schweiz
- Der BR hat hiezu gestern folgendes erlassen:
- Ein Flugverkehrsverbot zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika, in der Covid-19-Verordnung 3
- Eine Einstellung der Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und diesen zwei Ländern per SO 20.12.2020, 00.00 Uhr, durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
- Der BR hat hiezu gestern folgendes erlassen:
- Aus- bzw. Heimreise von Personen aus GB oder Südafrika aus der Schweiz
- Für die in Grossbritannien oder Südafrika wohnhaften Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird nun eine Ausnahmeregelung des Flugverbots – für die Heimreise – geprüft
- Rückreise in der Schweiz wohnhafter Personen in die Schweiz
- Ebenfalls eine Ausnahmeregelung wird geprüft für die in der Schweiz wohnhaften Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden
- Sicherzustellen ist für den Fall einer Rückreise, dass Ansteckungen im Rahmen der Rückkehr verhindert werden
- Entzug des Freizügigkeitsprivilegs
- Der BR hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31.12.2020 beschlossen, was einem grundsätzlichen Einreiseverbot in die Schweiz gleichkommt
- Ab 01.01.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Staatsbürger ohnehin
- Information von GB und Südafrika
- Die Behörden von Grossbritanniens und von Südafrikas wurden von der Schweiz vorgängig über den Erlass der vorstehenden Massnahmen orientiert.
Dokumente
Weiterführende Informationen
- BAG-Risikoländerlisten
- COVID-19 Lockerung
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- Coronavirus: Schweiz öffnet Grenzen zu allen EU/EFTA-Staaten am 15.06.2020
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- Reisen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam