Gültigkeit vom 12.12.2020 bis 22.01.2021
Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 11.12.2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt.
Ziele:
- Weitere Reduktion der Anzahl Kontakte
- Vermeidung von Menschenansammlungen.
Einführung einer Sperrstunde ab 19 Uhr, mit Wirkung ab SA, 12.12.2020, für
- Restaurants
- Bars
- Läden
- Märkte
- Museen
- Bibliotheken
- Sport- und Freizeitanlagen.
Schliessung dieser Geschäfte an Sonn- und Feiertagen, mit Ausnahme von Restaurants und Bars.
Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung können die Sperrstunde bis auf 23 Uhr ausweiten.
Veranstaltungen sind verboten, mit bestimmten Ausnahmen:
- Erlaubnis für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen bis fünf Personen.
Im Einzelnen:
- Ausgangslage
- Der BR konstatierte
- weiterhin sehr hohe Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus
- Wiederansteigen der Ansteckungszahlen in vielen Kantonen
- Spitäler an der Kapazitätsgrenze
- Starke Belastung des Gesundheitspersonals
- Die Situation sei beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch sei:
- Wegen der kalten Witterung verbrächten die Menschen mehr Zeit in den Innenräumen
- Über die Festtage nähme die Anzahl privater Kontakte zu
 
 
 
- Der BR konstatierte
- Konsultation der Kantone
- Der BR habe nach Konsultation der Kantone Massnahmen beschlossen,
- die Zahl der Kontakte zu vermindern und
- die Menschenansammlungen zu vermeiden
 
 
- Der BR habe nach Konsultation der Kantone Massnahmen beschlossen,
- Gültigkeit der Massnahmen
- Die neuen Massnahmen würden gelten
- vom SA 12.12.2020
- bis FR 22.01.2021
 
 
- Die neuen Massnahmen würden gelten
- Sperrstunde ab 19 Uhr und Schliessung an Sonn- und Feiertagen
- Schliessung folgender Betriebe zwischen 19 und 6 Uhr
- Restaurants
- Bars
- Läden
- Märkte
- Museen
- Bibliotheken Sport- und Freizeitanlagen
 
- Schliessung auch an Sonn- und landesweiten Feiertagen
- Läden
- Märkte
- Museen
- Bibliotheken
- Sport- und Freizeitanlagen
 
- Ermächtigung der Öffnung an Sonn- und Feiertagen für
- Restaurants
- Bars
 
- Am 24.12.2020 und für Silvester gelte
- die Sperrstunde erst ab 1 Uhr
 
- Takeaway-Angebote und Lieferdienste könnten weiterhin offen bleiben
- bis um 23 Uhr
 
 
- Schliessung folgender Betriebe zwischen 19 und 6 Uhr
- Ausnahme für Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung
- Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung sei es erlaubt, die Sperrstunde auszuweiten
- bis auf 23 Uhr
 
- Voraussetzungen
- Reproduktionswert müssten während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegen
- Ausreichende Kapazitäten des Kantons
- im Contact-Tracing und
- in der Gesundheitsversorgung
 
- Wolle ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten,
- müsse er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen
 
 
 
- Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung sei es erlaubt, die Sperrstunde auszuweiten
- Veranstaltungen verboten
- Öffentliche Veranstaltungen würden verboten
- Ausgenommen davon seien
- religiöse Feiern (bis max. 50 Personen)
- Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis
- Versammlungen von Legislativen
- politische Kundgebungen
 
 
- Private Treffen: Weiterhin maximal 10 Personen
- Verzicht auf weitere Beschränkungen der privaten Treffen
- Die bisherige Regelung mit maximal 10 Personen bleibe
- Kinder würden mitgezählt
- Empfehlung, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken
 
- Sport und Kultur: Höchstens zu fünft
- Sportaktivitäten in der Freizeit
- nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen
- Verbot der Kontaktsportarten bleibe
 
- Nichtprofessioneller Kulturbereich
- Einschränkung der Gruppenaktivitäten auf 5 Personen
 
- Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag
- Zulässigkeit
 
- Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen
- Zulässigkeit, allerdings ohne Publikum
 
- Proben und Auftritte von professionellen Künstlern oder Ensembles
- Zulässigkeit
 
 
- Sportaktivitäten in der Freizeit
- Meinungen der Kantone gehen weit auseinander
- Bei der Konsultation der Kantone habe sich ergeben
- grundsätzlich gleiche Einschätzung der epidemiologischen Lage
- mehrheitliche Begrüssung einer stärkeren Vereinheitlichung der Massnahmen
- Forderung vieler Kantone nach zusätzlichen, unmittelbar wirksamen Massnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern
- Mit dem Vorgehen des BR sei allerdings eine grosse Mehrheit nicht einverstanden
 
 
- Bei der Konsultation der Kantone habe sich ergeben
- Ev. weitere Verschärfungen
- Wie der BR für allfällige weitere Verschärfungen vorgehen wolle, werde der an seiner Sitzung vom 18.12.2020 diskutieren.
 
Weiterführende Informationen
- Coronavirus: Einschränkungen privater Veranstaltungen + öffentlicher Versammlungen, Ausweitung Maskenpflicht + Homeoffice
- Coronavirus (COVID19): Die Kantone Bern und Zug führen ebenfalls die Maskenpflicht ein
- Coronavirus (COVID-19): Maskentragpflicht in den Einkaufsläden des Kantons Zürich uam
- Coronavirus: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (öV)
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
