Der Bundesrat (BR) hat am FR 04.12.2020 die Botschaft zur Änderung des DNA-Profil-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.
- Der BR setzt damit die Motion 15.4150 Vitali «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» um.
Mit der sog. Phänotypisierung sollen die Strafverfolgungsbehörden künftig mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen und damit ihre Ermittlungsarbeiten besser und rascher fokussieren können.
Wird am Tatort biologisches Spurenmaterial (wie Blut, Sperma, Haare, usw.) sichergestellt, lässt sich daraus ein DNA-Spurenprofil erstellen:
- Geschlecht (bisher einzig zulässiger Bestimmungsfaktor)
- äusserlich sichtbare Merkmale einer Person (neu), wie
- Haarfarbe
- Augenfarbe
- Hautfarbe
- biogeografische Herkunft
- Alter
- etc.
Die neuen Methoden sollen nutzbar gemacht werden für die
- Ermittlungsarbeiten der Polizei
- zur Eingrenzung des potentiellen Täterkreises
- zur gleichzeitigen Entlastung Unbeteiligter
- (nur) im konkreten, aktuellen Einzelfall
- ohne Speicherung des Ergebnisses in einer DNA-Datenbank
- für Straftatbestände, welche mit einer max. Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bestraft werden (zB Vergewaltigung oder Mord)
- nach Anordnung durch die zuständige Staatsanwaltschaft
- Verbesserung der Bevölkerungs-Sicherheit
Das Gesetz soll sicherstellen und ermöglichen:
- Löschfristen für DNA-Personenprofile
- Festlegung der Aufbewahrungsdauer der DNA-Personenprofile in der DNA-Datenbank, einmalig durch Urteil
- Einzig bei Verwahrungen sowie therapeutischen Massnahmen bleiben die Löschfristen vom Vollzug der Sanktion abhängig
- Vereinfachung des Löschprozedere
- Legalisierung des (sekundären) Suchlaufs nach Verwandtschaftsbezug
- Verankerung der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts.
Weiterführende Informationen zu Freihandelsabkommen
- DNA-Analysen in Strafverfahren: Anpassungsvorschläge der GPK-S
- Erstellen eines DNA-Profils für künftige Straftaten
- DNA-Phänotypisierung: Neues Instrument für Strafverfolgung
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- DNA-Profil-Erstellung nur bei bestimmten Anhaltspunkten
- Erstellen eines DNA-Profils für künftige Straftaten
Quelle
LawMedia Redaktionsteam