Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat gemäss Mitteilung vom 15.12.2020 den Höchstzinssatz für Konsumkredite für das Jahr 2021 festgelegt.
Er bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert:
- Barkredite: 10 % p.a.
- Überziehungskredite: 12 % p.a.
Für die Bestimmung des Höchstzinssatzes wurden die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt.
Da sich der massgebende Dreimonatslibor nach wie vor im negativen Bereich befinde, habe das EJPD den Höchstzinssatz wiederum auf den in der VKKG vorgegebenen Mindestwert (10 % bzw. 12 %) festgelegen müssen.
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LawMedia Redaktionsteam