Wenn ein Rechtsanwalt seine Abrechnungspflicht nicht detailliert erfüllen kann, besteht ein Berufsregelverstoss. Dies gilt auch für den Fall der Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Die Pflicht zur detaillierten Leistungserfassung und zur Rechenschaftsablegung gilt unabhängig von der Art des vereinbarten Honorars.
Erstaunlich ist, dass der Anwalt trotz der klaren Sach- und Rechtslage bis vor Bundesgericht seine Berufsregelverletzung bestritten hat.
Quelle
BGer 2C_314/2020 vom 03.07.2020