Die Schweiz und Italien haben am 23.12.2020 in Rom unterzeichnet:
- ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie
- ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
- Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974.
Vorteile sind:
- Deutliche Verbesserung der Grenzgänger-Besteuerung
- zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Ordentliche Besteuerungs-Regelung
- Übergangsregelung
- Definition des Grenzgänger-Begriffs
- Missbrauchsbestimmung
- Reziprozität
- Überprüfung
Der Ausarbeitungsprozess des Abkommens war von Beratungen mit den Behörden der vorwiegend betroffenen Kantone Graubünden, Tessin und Wallis sowie den Gewerkschaften und dem Verband der italienischen Grenzgemeinden begleitet.
Das Abkommen muss vor seinem Inkrafttreten von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Mehr: Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
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LawMedia Redaktionsteam