LAWNEWS

Steuern / Tax

QR Code

Schweiz und Italien unterzeichnen neues Grenzgängerabkommen

Datum:
23.12.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Berufsauslagen, DBA, Doppelbesteuerungsabkommen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweiz und Italien haben am 23.12.2020 in Rom unterzeichnet:

  • ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie
  • ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Das neue Abkommen ersetzt das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1974.

Vorteile sind:

  • Deutliche Verbesserung der Grenzgänger-Besteuerung
  •  zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Ordentliche Besteuerungs-Regelung
  • Übergangsregelung
  • Definition des Grenzgänger-Begriffs
  • Missbrauchsbestimmung
  • Reziprozität
  • Überprüfung

Der Ausarbeitungsprozess des Abkommens war von Beratungen mit den Behörden der vorwiegend betroffenen Kantone Graubünden, Tessin und Wallis sowie den Gewerkschaften und dem Verband der italienischen Grenzgemeinden begleitet.

Das Abkommen muss vor seinem Inkrafttreten von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Mehr: Grenzgänger im Home Office: Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.