Die Steuern des HOA-Arbeitnehmers gestalten sich wie folgt:
Ausgangslage
- Home Office-Tätigkeit wird vom Steuerpflichtigen als Unselbständigerwerbender im Arbeitsverhältnis erledigt, für einen in- oder ausländischen Arbeitgeber
Einkommens- und Vermögenssteuern bzw. Kapital- und Ertragssteuern
Steuersubjekt
- Home Office-Arbeitnehmer als natürliche Person
- Grundlage
Besteuerungsort
- Wohnsitz des Home Office-Arbeitnehmers
- Grundlage
Einkommen
- gemäss Lohnausweis
Abzüge (vom steuerbaren Einkommen)
- Kosten für das Arbeitszimmer
- Voraussetzungen
- Regelmässige Home Office-Arbeit
- Arbeitgeberweisung
- Arbeitsort-Vereinbarung im (Home Office-)Arbeitsvertrag
- Ev. Unzumutbarkeit der Arbeit an der Betriebszentrale
- Zu langer Arbeitsweg (Faustregel: > 1 Stunde)
- Keine Arbeitsruhe
- etc.
- Regelmässige Home Office-Arbeit
- Höhe des Arbeitszimmer-Abzugs
- Formel 1 (Mietkosten oder Eigenmietwert : Anzahl Zimmer + 2)
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- Bund, AG, AI, BE, GR, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH (Einfamilienhaus)
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- Formel 2 (Mietkosten / Eigenmietwert : Anzahl Zimmer + 1)
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- AR, BL, FR, SG, SH, UR, ZH (Wohnung)
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- Formel 3 (Mietkosten / Eigenmietwert : Anzahl Zimmer)
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- BS (¾ vom errechneten Betrag), GL, NE, TI
- Gemeinwesen, die nach dieser Formel veranlagen
- Formel 1 (Mietkosten oder Eigenmietwert : Anzahl Zimmer + 2)
- Zusätzliche Abzugsmöglichkeiten
- Nebenkosten wie Heizung, Reinigung und Beleuchtung des Arbeitszimmers
- Für weitere Details vgl. die Wegleitung zur Steuererklärung
- Voraussetzungen
- Infrastrukturkosten
- Auslagen für Computer, Drucker, FAX, Telefongebühren und Stromkosten sowie Fachliteratur etc.
Verzicht auf „Berufspauschalen-Abzug“ bei Geltendmachung des „Arbeitszimmer-Steuerabzugs“
- meistens CHF 3‘800
Sozialabgaben
- Der Arbeitgeber hat auf dem Lohn des Home Office-Arbeitnehmers die klassischen Sozialabgaben abzuführen bzw. seine Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen
Versicherung (UVG / KVG usw.)
- gemäss Gesetz und Arbeitsvertrag
Literatur
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | froriep.com
- Rechtliche Aspekte für Home-Office-Modelle | kmu-magazin.ch
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.