LAWNEWS

Arbeitsrecht / Sozialversicherung

QR Code

Arbeitslosenquote im Kanton Zürich 2020 leicht gestiegen

Datum:
11.01.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Arbeitslosenversicherung, Entlassung, Kurzarbeit
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Mitteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) vom 08.01.2021 stieg auf Ende 2020 die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich – vorwiegend saisonal bedingt – von 3,3 % auf 3,5 %. 

Laut AWA wurde der Zürcher Arbeitsmarkt 2020 im gesamtschweizerischen Vergleich leicht überdurchschnittlich von der Corona-Krise getroffen. Die Lage dürfte weiterhin angespannt bleiben, auch wenn nicht mit einer breiten Entlassungswelle zu rechnen ist.

Die von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich gemeldeten Eckdaten:

  • Anzahl Arbeitslose
    • 29’828 Personen 31.12.2020 (28’132 Personen per 30.11.2020)
  • Arbeitslosenquote
    • 3,5 % per 31.12.2020 (3,3 % per 30.11.2020).

Die Zunahme ist laut AWA vorwiegend auf saisonale Effekte zurückzuführen:

  • Arbeitslosigkeit v.a. in saisonal geprägten Branchen
    • Baugewerbe (+587)
    • Gastgewerbe (+303)
    • sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (+222)
  • Sinkende Arbeitslosenzahlen in den Bereichen
    • Erziehung und Unterricht (-23)
    • Gesundheits- und Sozialwesen (-12)
    • öffentliche Verwaltung (-5).
  • Ein wenig stärkere Betroffenheit des Kantons Zürich
    • Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Arbeitslosenquote im Kanton Zürich 3,1 % (Jahresdurchschnitt 2019: 2,1 %)
  • Zukunft
    • Das AWA geht davon aus, dass sich in den nächsten Monaten die Situation auf dem Arbeitsmarkt kaum entspannen dürfte.

Quelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.