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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 15.01.2021

Datum:
15.01.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG, BAG-Risikoländer-Liste, Risikoländer
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab FR 15.01.2021 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAG sporadisch aktualisiert.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:

Gebiete der Nachbarstaaten

Deutschland:

  • Land Sachsen

Italien:

  • Region Venetien

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Dänemark
  • Georgien
  • Irland
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Königreich der Niederlande
  • Panama
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Südafrika
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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