Einleitung
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab DO 11.02.2021 gültige Liste derCOVID-19-Risikoländer publiziert.
Von der BAG-Risikoländerliste genommen
Ab dem 11.02.2021 sind nicht mehr auf der BAG-Risikoländer-Liste:
- Land Sachsen (Deutschland)
- Region Venetien (Italien)
- Zypern.
Liste gültig bei einer Einreise zwischen 11.02.2021 – 21.02.2021
Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben:
Gebiete der Nachbarstaaten
- Deutschland:
- Land Thüringen
- Frankreich:
- Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
- Italien:
- Region Emilia Romagna
- Region Friaul-Julisch Venetien
- Österreich:
- Land Salzburg
Staaten und Gebiete*
- Andorra
- Brasilien
- Estland
- Irland
- Israel
- Lettland
- Libanon
- Litauen
- Malta
- Monaco
- Montenegro
- Königreich der Niederlande
- Panama
- Portugal
- San Marino
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Südafrika
- Tschechien
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.
Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 1.2.21 – 10.2.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 21.1.21 – 31.1.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 15.1.21 – 20.1.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.1.21 – 14.1.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.1.21 – 12.1.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.12.20 – 6.1.21
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 19.12.2020 – 27.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.12.2020 – 18.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 23.11.2020 – 13.12.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 29.10.2020 – 22.11.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 12.10.2020 – 28.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 28.9.2020 – 11.10.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 14.9.2020 – 27.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 7.9.2020 – 13.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 20.8.2020 – 6.9.2020
- Liste gültig bei der Einreise zwischen 8.8.2020 – 19.8.2020
Dokumente
Weiterführende Informationen
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland?
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam