PartG 34 Abs. 1
Im August 2019 hatten ein 57-jähriger Schweizer und ein 33-jähriger Brasilianer ihre Partnerschaft eintragen lassen.
Im November 2019 ersuchten sie um Auflösung ihrer eingetragenen Partnerschaft. Der Schweizer Partner klagte zudem auf Ungültigkeit der Partnerschaft.
Im Rahmen des Verfahrens hatte der brasilianische Staatsbürger den Erlass vorsorglicher Massnahmen beantragt. Das zuständige Gericht verpflichtete den Schweizer im Rahmen vorsorglicher Massnahmen für die Dauer des Verfahrens auf Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von CHF 2430.
Das Obergericht des Kantons Zürich reduzierte den Unterhaltsbetrag ab 01.05.2020 auf CHF 2230 / Mt.
Das Bundesgericht hat nun erstmals über die Zahlung von Unterhaltsbeiträgen bei der Auflösung einer Eingetragenen Partnerschaft entscheiden müssen.
Es bestätigte nicht nur das vorinstanzliche Urteil, sondern bezeichnete dabei die Eingetragene Partnerschaft als einen der Ehe nachgebildeten Zivilstand mit vergleichbaren Rechtswirkungen.
Quelle
BGer 5A_42/2020 vom 06.10.2020
Weiterführende Informationen
- BGer 5A_42/2020 vom 06.10.2020
- Folgen der gerichtlichen Auflösung
- Eingetragene Partnerschaft