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Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung

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Forderungseingaben und Pflicht zur Anhörung des Gemeinschuldners

Datum:
03.02.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibung / Konkurs / Sanierung / Zwangsvollstreckung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

SchKG 244

Die Konkursverwaltung muss den Gemeinschuldner zu sämtlichen Forderungseingaben einvernehmen bzw. anhören.

Quelle

5A_814/2019 vom 03.06.2020

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