Lückenschliessung in der Steuerüberwachung
Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen inskünftig in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer hat der Bundesrat (BR) an seiner Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen.
Die Verordnungsänderung wurde auf den 01.01.2022 in Kraft gesetzt.
Bis anhin war der Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die Erben zuständig.
Künftig sollen die Erben einer unverteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf dem Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton zurückfordern können.
So könne laut BR die Erfassung mit der Einkommens- und Vermögenssteuer und die korrekte Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei interkantonalen Sachverhalten besser sichergestellt werden.
In der gleichen Vernehmlassung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass Rückerstattungsforderungen von Bundesbediensteten im Ausland künftig von den Kantonen geprüft werden sollten, statt wie bisher von der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV. – Aufgrund des ablehnenden Vernehmlassungsergebnisses verzichtete der BR nun auf diese Änderung.
Dokumente
- Verordnung über die Verrechnungssteuer(PDF, 175 kB)
- Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer.(PDF, 687 kB)
- Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer(PDF, 564 kB)
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam