Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Ablehnung der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an ein ehemaliges venezolanisches Regierungsmitglied und dessen Familie durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt.
Die Präsenz des Betroffenen würde die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz gefährden. Weiter würde dessen Anwesenheit dem Ansehen und den internationalen Beziehungen der Schweiz schaden.
Das BVGer kam zum Schluss, dass das SEM daher sein weites Ermessen nicht missbraucht habe.
Mehr:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2021 (F-2303/2019)
Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.03.2021, 12.00 Uhr
Quelle
LawMedia Redaktionsteam