Vom Liegenschaftenanschluss bis zum Betrieb der hausinternen Verteilanlage (HVA)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt dem Grundsatze nach die Sanktion, welche die Wettbewerbskommission (WEKO) wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung gegen die Naxoo SA verhängt hat. Das BVGer reduzierte jedoch die Bussenhöhe von CHF 3,6 Mio. auf rund CHF 3,25 Mio.
Das BVGer stellt in seinem Urteil fest, dass die Naxoo SA in der Stadt Genf auf dem Markt für Kabelanschlüsse eine beherrschende Stellung innehatte. Es kommt dabei zum Schluss, dass die Naxoo SA ihre Stellung gegenüber Liegenschaftseigentümern, Anbietern von Drittsystemen und Endkunden missbraucht hat:
- Zwang zu Hausanschlussverträgen mit unangemessenen Geschäftsbedingungen
- Einflussnahme auf die Absatzmärkte
- Beeinträchtigung der technischen Entwicklung.
Zum missbräuchlichen Vorgehen:
Ausnutzung des Anlasses, dass ihre Dienstleistungen aus der Optik der Eigentümer beim physischen Anschluss der Liegenschaften ans Naxoo-Kabelnetz unerlässlich waren
- Sicherung der Kontrolle über den Betrieb der hausinternen Verteilanlagen (HVA)
- Hinderung Eigentümer, Drittsysteme über denselben Koaxialkabelanschluss zu installieren
Mit dieser Praxis sicherte sich die Naxoo SA die exklusive Nutzung der hausinternen Anlagen, die zur Verteilung des Koaxialsignals bis zu den Endkunden notwendig sind.
Das Verhalten von Naxoo SA hat die Grundeigentümer so daran gehindert, ein paralleles Konkurrenzsystem einzurichten und frei über ihre Hausverkabelung zu verfügen.
Die Anbieter anderer Systemanschlüssen, zum Beispiel Satellitensysteme, wurden in ihren Absatzmärkten behindert und es wurde sogar deren technische Entwicklung eingeschränkt.
Weiter wurde den Endkunden der Zugang zu komplementären Telekommunikationsdienstleistungen oder zu konkurrierenden Kabelnetzdienstleitungen, insbesondere solchen via Satellit, behindert.
Das Urteil des BVGer kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.
BVGer-Urteil vom 16.02.2021 (B-2798/2018)
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LawMedia Redaktionsteam