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Coronatests am Arbeitsplatz: Erster Schnelltest von BAG zugelassen

Datum:
29.03.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemeines

Seit Mitte März 2021 verfolgt die Schweizerische Eidgenossenschaft neue Ansätze:

  • Erkennung möglichst aller Ansteckungen mit dem Coronavirus
  • Schnelltests zur Unterstützung des schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.

Auch Personen ohne Symptome sollen deshalb die Möglichkeit haben, sich regelmässig testen zu lassen.

Testkonzept im beruflichen Umfeld und am Arbeitsplatz

Ein Testkonzept im beruflichen Umfeld und damit am Arbeitsplatz soll nebst der bekannten Hygiene-Massnahmen helfen:

  • Erhöhung der Sicherheit
  • Vermeidung von Quarantänen.

Erster Schnelltest, welcher die Screening Standard Kriterien des BAG erfüllt

Offenbar ist nun vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) der erste Schnelltest nach den sog. „Screening Standard“-Kriterien bewilligt worden.

ROCHE in Verbindung Hersteller SD Biosensor

Der Pharmakonzern ROCHE bietet den ersten Schnelltest an, der die Screening Standard Kriterien des BAG erfüllt:

  • Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal (Hersteller SD Biosensor)

Erstellung eines Schutzkonzepts

Empfohlen werde sodann ein Corona-Schutzkonzept zur Umsetzung der Teststrategie des BAG mit dem Roche SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal.

Repetitive Testung

Der die neuen Screening Standard-Kriterien des BAG erfüllende Schnelltest sei auch zur repetitiven Testung zugelassen worden.

Durchführung des Schnelltests

Der Schnelltest muss offenbar von einer geschulten Fachperson durchgeführt werden:

Die Probe könne von der betroffenen Person selber entnommen werden, aber unter Aufsicht einer medizinischen Fachkraft, erhöhe doch die Präsenz einer geschulten Fachperson die Sicherheit.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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