Verlängerung von vereinfachtem Verfahren und von Karenzzeit-Aufhebung, je bis 30.06.2021
Der Bundesrat (BR) hat am 19.03.2021 beschlossen, bis 30.06.2021 zu verlängern:
- das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
- die Aufhebung der Karenzzeit.
Die entsprechenden Änderungen der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ werden am 01.04.2021 in Kraft treten.
Angesichts der geltenden nationalen Vorsichtsmassnahmen dürfte die Nachfrage nach KAE weiterhin hoch bleiben. Weiter rechnet der BR mit einem starken Einsatz von Kurzarbeit über den 31.03.2021 hinaus.
Deshalb hat der BR das vereinfachte Verfahren für KAE und die Aufhebung der Karenzzeit je um drei Monate, d.h. bis 30.06.2021, verlängert.
Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 01.04.2021 in Kraft.
Der BR hat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung nach Konsultationen beschlossen, mit
- Parlament
- Sozialpartnern und den
- Kantonen
Dokumente
- Verordnung (PDF, 374 kB)
- Bericht (PDF, 105 kB)
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Kurzarbeitsentschädigung – Aufhebung von Karenzfrist und max. Bezugsdauer sowie Anspruchsgruppen-Erweiterung
- Kurzarbeitsentschädigung – Verlängerung summarisches Verfahren bis 31.03.2021
- Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeiter auf Abruf bis 30.06.2021
- Kurzarbeitsentschädigung bei Arbeitsausfällen ab September 2020
- Covid-19-Gesetz zustande gekommen und Ende des Notrechts
- Kurzarbeitsentschädigung
- Teilzeitarbeit im Zeichen der Corona-Krise
Quelle
LawMedia Redaktionsteam