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Coronavirus (COVID-19): Massnahmenverlängerung im Bereich der Kurzarbeit

Datum:
19.03.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verlängerung von vereinfachtem Verfahren und von Karenzzeit-Aufhebung, je bis 30.06.2021

Der Bundesrat (BR) hat am 19.03.2021 beschlossen, bis 30.06.2021 zu verlängern:

  • das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE)
  • die Aufhebung der Karenzzeit.

Die entsprechenden Änderungen der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ werden am 01.04.2021 in Kraft treten.

Angesichts der geltenden nationalen Vorsichtsmassnahmen dürfte die Nachfrage nach KAE weiterhin hoch bleiben. Weiter rechnet der BR mit einem starken Einsatz von Kurzarbeit über den 31.03.2021 hinaus.

Deshalb hat der BR das vereinfachte Verfahren für KAE und die Aufhebung der Karenzzeit je um drei Monate, d.h. bis 30.06.2021, verlängert.

Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 01.04.2021 in Kraft.

Der BR hat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung nach Konsultationen beschlossen, mit

  • Parlament
  • Sozialpartnern und den
  • Kantonen

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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