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Zollabgabe: Empfänger-Solidarhaftung für vom Importeur nicht bezahlte Einfuhrsteuer und Zollabgaben

Datum:
31.03.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Unternehmenssteuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZG 70

In der konkreten Abgabenstreitsache A-1835/2019 bzw. A-2053/2019 ging es um die Nachforderung von Zollabgaben.

Der Warenempfänger, in dessen Auftrag die Ware vom Importeur bestellt und eingeführt wurde, haftet mit letzterem solidarisch für die von diesem nicht bezahlte Einfuhrsteuer und Zollabgaben.

Die solidarische Abgabenhaftung besteht selbst dann, wenn kein Strafverfahren eröffnet wurde.

Abweisung der Beschwerde der Abgabepflichtigen.

Quelle

  • BVGer A-1835/2019 vom 14.01.2021
  • BVGer A-2053/2019 vom 14.01.2021

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