Der Bund will gemäss Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 22.04.2021 bis im Sommer 2021 ein einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes COVID-Zertifikat entwickeln:
- Zwei technische Lösungen
- Dazu sollen zunächst zwei technische Lösungen weiterverfolgt werden:
- Ein definitiver Variantenentscheid fällt Mitte Mai 2021.
- Miteinbeziehung betroffener Kreise
- Das BAG will bei den Arbeiten die betroffenen Kreise miteinbeziehen.
- So werde sichergestellt, dass eine praxistaugliche und anwenderfreundliche Lösung vorliege.
- COVID-Zertifikat
- Aufgrund des gesetzlichen Auftrags (Covid-19-Gesetz, Art. 6a) sollen folgende Personen ein COVID-Zertifikat erhalten:
- alle geimpften Personen
- alle genesenen Personen
- alle zeitnah negativ getesteten Personen
- Aufgrund des gesetzlichen Auftrags (Covid-19-Gesetz, Art. 6a) sollen folgende Personen ein COVID-Zertifikat erhalten:
- Zertifikatsausstellungsstelle
- Das Covid-Zertifikat solle dort ausgestellt werden, wo getestet oder geimpft werde.
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LawMedia Redaktionsteam