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Gesellschaftsrecht / Zivilprozessrecht

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Organisationsmängelverfahren: Streitwert und sachliche Zuständigkeit

Datum:
27.04.2021
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht
Stichworte:
Organisationsmangel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 731b und ZPO 91 Abs. 2

Bei einem Organisationsmängelverfahren im Sinne von OR 731b bemisst sich der Streitwert stets nach folgenden Kriterien:

  • nach Massgabe des Gesamtwerts der betroffe­nen Gesellschaft
    • d.h. nicht nach dem konkreten wirt­schaftlichen (Individual-)Interesse der gesuchstellenden Partei,
      • d.h. nicht etwa anhand
        • der behaupte­ten Forderung oder
        • des Gesellschaftsanteils der Gesuchstellerin
    • d.h. im Unterschied zu einem Wiedereintragungsverfahren im Sinne von HRegV 164

Der Streitwert ist stets pauschalisiert zu bestimmen, nämlich:

  • gestützt auf den höchsten bekannten Wert aus den drei relevanten Kenngrössen von
    • (i) nominel­lem Grundkapital,
    • (ii) tatsächlichem Jahres­umsatz und
    • (iii) tatsächlich vorhandenen Ak­tiva

Weiter besteht eine natürliche Vermutung, dass hinsichtlich der betroffenen Gesellschaft der Betrag von CHF 30‘000 erreicht bzw. überstiegen wird bezüglich:

  • des letzten Jahresumsatzes
  • der noch vorhan­denen Vermögenswerte.

Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Urteil vom 11.12.2020
LF200049
ZR 120 (2021), Nr. 14, S.38 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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