Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 14.04.2021 das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) per 01.06.2021 beschlossen.
Künftig kann die Schweiz damit allen internationalen Strafinstitutionen Rechtshilfe leisten, sofern sie von den Vereinten Nationen geschaffen wurden oder bestimmte Bedingungen erfüllen.
Das Parlament hat in der Wintersession 2020 die Änderung des IRSG beschlossen. Diese Änderung lässt neu die Zusammenarbeit der Schweiz mit internationalen Strafinstitutionen zu. Möglich ist so die Zusammenarbeit
- bei schwerwiegenden Verletzungen des Völkerrechts oder
- wenn die Strafinstitution von den Vereinten Nationen (UNO) mittels einer für die Schweiz verbindlichen oder von ihr unterstützten Resolution errichtet wurde
Weiter kann der BR die Zusammenarbeit per Verordnung auf weitere Strafinstitutionen ausdehnen.
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LawMedia Redaktionsteam