Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 14.04.2021 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO) mit dem Vereinigten Königreich genehmigt.
Das Abkommen soll Unternehmen mit dem AEO-Status den Handel mit dem Vereinigten Königreich erleichtern und technische Handelshemmnisse abbauen.
Einleitung
Nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 wurden international Massnahmen zur Erhöhung der Zollsicherheit getroffen, die sich auch auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr auswirken:
- Summarische Vorausanmeldung aller Waren,
- die aus Drittländern eingeführt werden
- in Drittländer ausgeführt werden.
- Schlüsselelement der Sicherheitsinitiativen
- Einführung des AEO-Status für Unternehmen
- Ziel
- durchgängige Absicherung der gesamten Lieferkette
- vom Hersteller einer Ware
- bis zum Endverbraucher.
- durchgängige Absicherung der gesamten Lieferkette
EU-Austritt von UK
Am 31.12.2020 ist die Übergangsperiode gemäss Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) ausgelaufen.
Das Vereinigte Königreich (UK) ist nun wie andere Drittländer zur summarischen Voranmeldung aller Waren verpflichtet.
Besondere Privilegien für Unternehmen mit AEO-Status
Die heute vom BR genehmigte, gegenseitige Anerkennung des AEO-Status mit dem Vereinigten Königreich ermöglicht es, AEO-zertifizierten Unternehmen der Vertragsstaaten wesentliche Vorteile und Vereinfachungen zu gewähren:
- Unternehmen mit AEO-Status
- gelten als besonders vertrauenswürdig,
- haben Privilegien bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen
- geniessen Vereinfachungen bei der Zollabfertigung
- Wirkungen
- Abbau technischer Handelshemmnisse
- Erleichterung des Handels.
Die Ratifizierung des AEO-Abkommens durch das Vereinigte Königreich hat noch nicht stattgefunden.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam