Der Bundesrat (BR) setzt die neuen strafrechtlichen Instrumente gegen den Terrorismus auf den 01.07.2021 in Kraft.
Zusätzlich wird das entsprechende Übereinkommen des Europarats mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft treten.
Dies hat der BR an seiner Sitzung vom 31.03.2021 beschlossen.
Die Verschärfung des Strafrechts ist eine von mehreren Massnahmen, mit denen terroristische Taten wirksamer verhindert und bekämpft werden können.
Ausgangslage
Das Parlament hatte am 25.09.2020 mehrere Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) beschlossen:
- Neuer Straftatbestand
- Das Anwerben, die Ausbildung sowie das Reisen für terroristische Zwecke und entsprechende Finanzierungshandlungen
- Strafe
- Eine maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren
- Weitere Anpassung
- StGB 260ter
- Mit der Revision wird ebenfalls die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen verschärft und ausdrücklich auch auf die Verfolgung terroristischer Organisationen zugeschnitten (StGB 260ter)
- Strafe
- Die Freiheitsstrafe beträgt hier für Personen, die einen bestimmenden Einfluss in der Organisation ausüben, neu
- mindestens 3 Jahre
- maximal 20 Jahre
- Die Freiheitsstrafe beträgt hier für Personen, die einen bestimmenden Einfluss in der Organisation ausüben, neu
- StGB 260ter
- Internationale Zusammenarbeit
- Bei der Bekämpfung des Terrorismus wird weiter die internationale Zusammenarbeit verstärkt
- Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
- Möglichkeit, künftig Fragen ihrer ausländischen Partner zu beantworten, auch wenn keine Verdachtsmeldung eines Schweizer Finanzintermediärs eingegangen ist
- Rechtshilfeverfahren
- Vereinfachung und Beschleunigung
- Meldestelle für Geldwäscherei (MROS)
- Bei der Bekämpfung des Terrorismus wird weiter die internationale Zusammenarbeit verstärkt
Inkraftsetzung per 01.07.2021
Der BR hat die neuen Bestimmungen auf den 01.07.2021 in Kraft gesetzt.
Ratifizierung Übereinkommen
Die Schweiz wird weiter das entsprechende Übereinkommen des Europarats mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll ratifizieren.
BG über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat»
Das befristete Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen wurde durch das Parlament bis Ende 2022 verlängert.
Der BR will zur gegebenen Zeit eine Verfügung erlassen, welche gestützt auf Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) die genannten Organisationen auch künftig verbieten wird.
Präventiv-polizeiliche Massnahmen
Ergänzend zu den strafrechtlichen Instrumenten wollen BR und Parlament die Möglichkeiten der Polizei bei der Terrorismusbekämpfung stärken:
- PMT
- Hiezu hatte das Parlament am 25.09.2020 das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) beschlossen
- Mögliche Massnahmen
- Darin enthalten sind präventiv-polizeiliche Massnahmen wie
- Meldepflicht
- Kontaktverbot
- Eingrenzung auf eine Liegenschaft
- Mit den PMT-Massnahmen kann die Polizei aktiv werden, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte einer terroristischen Gefahr für die Bevölkerung vorliegen
- Darin enthalten sind präventiv-polizeiliche Massnahmen wie
- Ziel
- Verhinderung von terroristischen Straftaten
- Referendum
- Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen
- Abstimmung durch den Souverän
- Die Schweizer Stimmbevölkerung wird daher am 13.06.2021 darüber abstimmen dürfen.
Nationaler Aktionsplan (NAP)
Erwähnenswert war für den BR, dass Bund und Kantone im Jahr 2017 einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus mit präventiven Massnahmen in allen Gesellschaftsbereichen verabschiedet haben.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam