Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat gemäss Medienmitteilung vom 30.04.2021 eine Untersuchung zu allfälligen Abreden gegen Transporteure von Waren und Abfällen im Kanton Wallis. Dabei führte die WEKO Hausdurchsuchungen durch.
Weil die WEKO Anhaltspunkte zu Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen hatte, eröffnete sie hiezu eine neue Untersuchung:
- Anlassverdacht
- Anhaltspunkte, nach denen mehrere Transportunternehmen von Waren und Abfällen im Kanton Wallis Submissionsabreden getroffen haben
- Untersuchungsvorhaben
- Prüfung, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen
- Untersuchungsgegenstand
- Koordination der Unternehmen in ihrem Angebotsverhalten (sog. Submissionsabreden) bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen
- Abstimmung der Offerenten bei ihrer Submissions-Angebote mit dem Ziel, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen.
Es wird erwartet, dass die WEKO ihre Untersuchungsergebnisse zu diesen möglichen Submissionsabreden kommunizieren wird. – Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam