Das Bundesgericht (BGer) hat gemäss Medienmitteilung von heute die Beschwerden in Sachen Windpark-Projekt Sainte-Croix im Kanton Waadt in den wesentlichen Punkten abgewiesen.
Die Baubewilligung und die Genehmigung des Nutzungsplans für das Vorhaben mit sechs Windenergieanlagen wurden mit zwei geringfügigen zusätzlichen Auflagen ergänzt.
Das BGer bestätigt damit weitestgehend den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt.
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LawMedia Redaktionsteam