Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt die Verfügung des Bundesamtes für Polizei, für ein einflussreiches Mitglied der ‘Ndrangheta ein 20-jähriges Einreiseverbot für die Schweiz (CH) und Liechtenstein (FL) zu verhängen.
Das BVGer stellt nun fest, dass der italienische Staatsangehörige eine ernsthafte Bedrohung für die innere und die äussere Sicherheit der Schweiz darstellt.
Quelle
Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht vom 07.05.2021
F-5655/2019