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Reiserecht

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Auslandreisen II: Einreisebedingungen für Schweizer im Ausland

Datum:
24.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Reiserecht
Stichworte:
Ausland, Ausreise, Einreise, Schweiz
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Fokus Outgoing

Die Einreisebedingungen für Schweizer in ausländische Staaten und Gebiete interessiert viele Reisewillige.

Im Ausland haben sich dank der Corona-Tests und Impfungen erwartungsgemäss die Regeln geändert:

Ein Trend für die Öffnung ist die sog. 3G-Methode, dem die Schweiz, wie in der Kantonskonsultation des BR vom 12.05.2021 ausgemacht werden konnte, hinterherhinkt:

  • Genesen
  • Geimpft
  • Getestet

 Einleitung

In Europa hat in den vergangenen Wochen ein grosse Lockerungsinitiative begonnen. Beinahe alle Länder auf dem europäischen Kontinent öffnen nach monatelangem Lockdown ihre Restaurants und Freizeitanlagen.

Vor dem Sommer und mit den gewonnenen Freiheiten kehrt auch die Reiselust zurück.

Nur die Einreiseregeln sind in vielen Ländern nicht Teil des Lockerungsprogramms:

  • Einreise-Bedingungen
  • Neue personelle Einreise-Kriterien
  • Andere Länder, andere Regeln
  • Reisebeschränkungen vor Ort abklären
  • Wohin können Schweizer überhaupt reisen?

Wer eine Reise ins Ausland macht, sollte auch an Rückkehrbeschränkungen denken:

  • Rückkehr in die Schweiz

Einreise-Bedingungen

Die Variantenvielfalt für die Einreise-Bedingungen ist gross:

  • Einreise ohne Quarantäne oder Testpflicht
  • Einreise nur mit negativem Coronatest (teils auch für Geimpfte)
  • Einreise nur direkt in die Quarantäne
  • Geschlossene Grenzen / Keine Einreise
  • Erleichterte Einreise für Genesene und Geimpfte

Es ist davon auszugehen, dass weitere Einreisebeschränkungen und –regeln bzw. Kombinationen möglich sind.

Neue personelle Einreise-Kriterien

Angesichts des Fortschreitens der Impf-Kampagne in allen Ländern und der Auseinandersetzung mit den Pandemie-Folgen lässt sich ein neuer Trend ausmachen: Die Qualifikation der jeweiligen Person als Entscheidungsgrundlage für die Einreisefolgen.

Die Vorreiter-Länder bezeichneten das Vorgehen – angelehnt an den ersten Buchstaben der drei Voraussetzungen – als sog. 3G-Methode:

  • Genesen
    • i.d.R. überstandene Infektion mit Sars-Cov-2
      • meistens werden Bedingungen gestellt an:
      • Nachweis neutralisierender Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt
      • Genesungszertifikat
    • ärztliche oder behördliche Bestätigung (zB Absonderungsbescheid)
      • Nachweis über neutralisierende Antikörper wird oft dem Genesungszertifikat gleichgestellt
      • bestimmte Aufenthaltsdauer je nach Nachweis und ab Testzeitpunkt
  • Geimpft
    • i.d.R. Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat
  • Getestet
    • i.d.R. PCR-Test, der nicht älter als eine bestimmte, vom betreffenden Staat vorgegebene Stundenzahl ist

Weiterhin unklar bzw. uneinheitlich bleibt die Art des (unabdingbaren) Nachweises der „drei G’s“ im In- und Ausland.

Vgl. auch

Andere Länder, andere Regeln

Andere Länder erlassen ihre eigenen Regeln. Beinahe jedes Land erlässt seine eigenen Einreiseregeln.

Festgestellt werden kann folgendes:

  • Vielenorts, wo eingereist werden kann, bestehen Regeln
  • Entweder wird für die Einreise ein negativer Corona-Test oder eine Corona-Impfung vorausgesetzt
    • Kumulation von Coronatest und Corona-Impfung
        • zB Israel (seit 23.05.2021)
    • Behörden privilegieren Geimpfte
        • Einreise Geimpfter (oder Genesener) ohne Corona-Tests
          • Voraussetzung aber Vorweisung des Impfbüchleins bzw. einer Impf-Bescheinigung
            • zB Deutschland
            • zB Österreich
            • zB Bulgarien
            • zB Tschechien
            • zB Dänemark
      • Grenzöffnung für Geimpfte ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft
        • zB Spanien (ab 07.06.2021).

Reisebeschränkungen vor Ort abklären

Da die Einreiseregeln von Land zu Land verschieden sind und von den zuständigen ausländischen Behörden laufend angepasst werden, empfiehlt es sich, eine Woche vor der Abreise die aktuellen Einreisebestimmungen der Zieldestination zu prüfen!

Als Themen sind denkbar:

  • Einreisebeschränkungen
  • alter eines verlangten negativen Coronatests
  • Aufenthaltsbeschränkungen (Verbleib in einem „Touristen-Cluster“ und Verbleibe-Dauer)
  • Beschränkung des Besuchs touristischer Attraktionen (Führung durch zertifizierte Tourismusführer und während bestimmten Zeitfenstern)
  • Verbot, alleine durch Städte und übers Land zu reisen
  • etc.

Vgl. auch

Rückkehr in die Schweiz

Ferner:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Stand: 23.05.2021, 17.30 Uhr

Abruf von Links: 23.05.2021

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