Fokus Outgoing
Die Einreisebedingungen für Schweizer in ausländische Staaten und Gebiete interessiert viele Reisewillige.
Im Ausland haben sich dank der Corona-Tests und Impfungen erwartungsgemäss die Regeln geändert:
Ein Trend für die Öffnung ist die sog. 3G-Methode, dem die Schweiz, wie in der Kantonskonsultation des BR vom 12.05.2021 ausgemacht werden konnte, hinterherhinkt:
- Genesen
- Geimpft
- Getestet
Einleitung
In Europa hat in den vergangenen Wochen ein grosse Lockerungsinitiative begonnen. Beinahe alle Länder auf dem europäischen Kontinent öffnen nach monatelangem Lockdown ihre Restaurants und Freizeitanlagen.
Vor dem Sommer und mit den gewonnenen Freiheiten kehrt auch die Reiselust zurück.
Nur die Einreiseregeln sind in vielen Ländern nicht Teil des Lockerungsprogramms:
- Einreise-Bedingungen
- Neue personelle Einreise-Kriterien
- Andere Länder, andere Regeln
- Reisebeschränkungen vor Ort abklären
- Wohin können Schweizer überhaupt reisen?
Wer eine Reise ins Ausland macht, sollte auch an Rückkehrbeschränkungen denken:
- Rückkehr in die Schweiz
Einreise-Bedingungen
Die Variantenvielfalt für die Einreise-Bedingungen ist gross:
- Einreise ohne Quarantäne oder Testpflicht
- Einreise nur mit negativem Coronatest (teils auch für Geimpfte)
- Einreise nur direkt in die Quarantäne
- Geschlossene Grenzen / Keine Einreise
- Erleichterte Einreise für Genesene und Geimpfte
Es ist davon auszugehen, dass weitere Einreisebeschränkungen und –regeln bzw. Kombinationen möglich sind.
Neue personelle Einreise-Kriterien
Angesichts des Fortschreitens der Impf-Kampagne in allen Ländern und der Auseinandersetzung mit den Pandemie-Folgen lässt sich ein neuer Trend ausmachen: Die Qualifikation der jeweiligen Person als Entscheidungsgrundlage für die Einreisefolgen.
Die Vorreiter-Länder bezeichneten das Vorgehen – angelehnt an den ersten Buchstaben der drei Voraussetzungen – als sog. 3G-Methode:
- Genesen
- i.d.R. überstandene Infektion mit Sars-Cov-2
- meistens werden Bedingungen gestellt an:
- Nachweis neutralisierender Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt
- Genesungszertifikat
- ärztliche oder behördliche Bestätigung (zB Absonderungsbescheid)
- Nachweis über neutralisierende Antikörper wird oft dem Genesungszertifikat gleichgestellt
- bestimmte Aufenthaltsdauer je nach Nachweis und ab Testzeitpunkt
- i.d.R. überstandene Infektion mit Sars-Cov-2
- Geimpft
- i.d.R. Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat
- Getestet
- i.d.R. PCR-Test, der nicht älter als eine bestimmte, vom betreffenden Staat vorgegebene Stundenzahl ist
Weiterhin unklar bzw. uneinheitlich bleibt die Art des (unabdingbaren) Nachweises der „drei G’s“ im In- und Ausland.
Vgl. auch
Andere Länder, andere Regeln
Andere Länder erlassen ihre eigenen Regeln. Beinahe jedes Land erlässt seine eigenen Einreiseregeln.
Festgestellt werden kann folgendes:
- Vielenorts, wo eingereist werden kann, bestehen Regeln
- Entweder wird für die Einreise ein negativer Corona-Test oder eine Corona-Impfung vorausgesetzt
- Kumulation von Coronatest und Corona-Impfung
-
- zB Israel (seit 23.05.2021)
-
- Behörden privilegieren Geimpfte
-
- Einreise Geimpfter (oder Genesener) ohne Corona-Tests
- Voraussetzung aber Vorweisung des Impfbüchleins bzw. einer Impf-Bescheinigung
- zB Deutschland
- zB Österreich
- zB Bulgarien
- zB Tschechien
- zB Dänemark
- Voraussetzung aber Vorweisung des Impfbüchleins bzw. einer Impf-Bescheinigung
- Einreise Geimpfter (oder Genesener) ohne Corona-Tests
- Grenzöffnung für Geimpfte ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft
- zB Spanien (ab 07.06.2021).
-
- Kumulation von Coronatest und Corona-Impfung
Reisebeschränkungen vor Ort abklären
Da die Einreiseregeln von Land zu Land verschieden sind und von den zuständigen ausländischen Behörden laufend angepasst werden, empfiehlt es sich, eine Woche vor der Abreise die aktuellen Einreisebestimmungen der Zieldestination zu prüfen!
Als Themen sind denkbar:
- Einreisebeschränkungen
- alter eines verlangten negativen Coronatests
- Aufenthaltsbeschränkungen (Verbleib in einem „Touristen-Cluster“ und Verbleibe-Dauer)
- Beschränkung des Besuchs touristischer Attraktionen (Führung durch zertifizierte Tourismusführer und während bestimmten Zeitfenstern)
- Verbot, alleine durch Städte und übers Land zu reisen
- etc.
Vgl. auch
Wohin können Schweizer überhaupt reisen?
Nachzulesen unter
WOHIN KÖNNEN SCHWEIZER ÜBERHAUPT REISEN? | travelnews.ch
vom 21.05.2021, 14.30 Uhr
ohne Gewähr – s.e.&o.
Rückkehr in die Schweiz
- Es gilt jeweilen die BAG-Risikoländerliste, die alle 14 Tage aktualisiert wird:
- Wegen der besonders gefährlichen Virus-Mutationen wurde die BAG-Risikoländerliste um eine neue Sparte „Staaten mit einer besorgniserregenden Sparte“ erweitert:
Ferner:
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Stand: 23.05.2021, 17.30 Uhr
Abruf von Links: 23.05.2021
Diese Informationen enthalten tagesaktuelle Daten, die Veränderungen unterworfen sind und stets im Abrufzeitpunkt dieses Beitrags nachgeprüft werden müssen
Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr / s.e.&o.