Der Staat Österreich befindet sich seit mehreren Monaten im Teil-Lockdown.
Trotz offener Grenzen waren touristische Reisen in unser östliches Nachbarland nicht möglich.
Ab MI 19.05.2021 dürfen in Österreich wieder öffnen:
- Gastronomie
- Beherbergung
- Freizeitbetriebe
- usw.
Voraussetzungen
Es gelangt ein neues Einreise-Regime zur Anwendung, welches – rechtzeitig auf das lange Pfingstwochenende hin – auch wieder touristische Einreisen ermöglicht:
- Am 17.05.2021 wurde die dafür notwendige neue Einreiseverordnung durch den österreichischen Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bekannt gegeben
- Grundlage der Verordnung bildet der sog. „3-G-Nachweis“:
- Für jede Art der Einreise ist ein Nachweis notwendig, nämlich:
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- Impfung,
- Testung oder
- Genesung.
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Die Einzelheiten
- Getestet:
- Erwachsene
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- Ein PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder
- ein Antigentest, nicht älter als 48 Stunden
- Kinder
- Keinen Test benötigen Kinder bis zum vollendeten 10. Altersjahr
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- Geimpft:
- Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe
- Dies sind derzeit:
- BioNTech und Pfizer
- Moderna
- AstraZeneca
- Janssen Pharmaceutica NV,
- Gültigkeitsdauer der Erst-Impfung
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate
- Gültigkeitsdauer der Zweit-Impfung
- Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer um weitere 6 Monate
- Gültigkeitsdauer von Einmal-Impfstoffen
- Bei Impfstoffen, welche nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag
- Impf-Nachweis
- Als Impf-Nachweis gilt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument über eine Impfung, welche von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat
- Ausreichendes Dokument: zB gelber Impfpass
- Anerkannt sind alle von der EMA zugelassen Impfstoffe
- Genesen:
- Geheilte Infektion
- Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt während 6 Monate ab Genesung zur Einreise
- Neutralisierende Antikörper
- Ein Nachweis neutralisierender Antikörper zählt für 3 Monate ab Testzeitpunkt
- Genesungs-Zertifikat
- Als Genesungszertifikat gelten ärztliche oder behördliche Bestätigungen (zB Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen 6 Monaten überstandene Infektion
- Nachweis über neutralisierende Antikörper
- Dem „Genesungszertifikat“ gleichgestellt ist der Nachweis über neutralisierende Antikörper, welcher bei der Einreise maximal 3 Monate alt sein darf
- Geheilte Infektion
Elektronische Registrierung
Grundsätzlich ist vor jeder Einreise weiterhin eine elektronische Registrierung notwendig:
- Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance) | entry.ptc.gv.at
Ausgangslage für Schweizer
Die Schweiz zählt derzeit zu den sog. „A-Staaten“, also zu denen mit einem geringen Infektionsgeschehen. Die Novelle der Einreiseverordnung, die am MI 19.5.2021, um 00.00 Uhr, in Kraft und vorerst bis und mit 30.6.2021 gilt, sieht folgendes vor:
- Aufhebung der Quarantänepflicht
- Notwendigkeit eines sog. „3-G-Nachweises“
- Erfordernis des aktuellen Nachweises einer Impfung, Testung oder Genesung
- Kann dieser Nachweis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen
- Erfordernis des aktuellen Nachweises einer Impfung, Testung oder Genesung
- Möglichkeit zur Einreise auch zu touristischen Zwecken
- Achtung:
- Für die Rückkehr aus folgenden Bundesländern in die Schweiz gilt nach wie vor eine Quarantänepflicht, da diese auf der BAG-Risikoländerliste verzeichnet sind:
- Oberösterreich
- Salzburg
- In Österreich muss nach der Einreise alle zwei Tage einen Schnelltest gemacht werden:
- In den meisten Apotheken ist dies möglich
- In den Städten stehen sog. „Teststrassen“ zur Verfügung
- Ob dies eine abschreckende Wirkung auf „Österreich-Reisewillige“ zeitigt, ist nicht abschätzbar.
- Für die Rückkehr aus folgenden Bundesländern in die Schweiz gilt nach wie vor eine Quarantänepflicht, da diese auf der BAG-Risikoländerliste verzeichnet sind:
Für die Einreise aus Risiko-Staaten oder Virusmutations-Staaten bestehen andere Voraussetzungen oder gar erheblichere Einschränkungen, die es zu prüfen gilt.
Weiterführende Informationen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Abruf von Links: 18.05.2021
Diese Informationen enthalten tagesaktuelle Daten, die Veränderungen unterworfen sind und stets im Abrufzeitpunkt dieses Beitrags nachgeprüft werden müssen
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