LAWNEWS

Arbeitsrecht

QR Code

Coronavirus: Anpassung Covid-19-Gesetz bei Erwerbsausfallentschädigung + Sport

Datum:
19.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Coronavirus (COVID-19), Erwerbsausfall
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Am 12.05.2021 hat der Bundesrat (BR) eine weitere Botschaft zur Anpassung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet.

Der BR beantragt dem Parlament folgendes:

  • Verlängerung der Grundlage für die Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021
  • Aufhebung der gesetzlichen Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Sportklubs der professionellen und semi-professionellen Ligen

Nach Ansicht des BR werden mit dem Fortschreiten der Impfkampagne voraussichtlich viele gesundheitspolizeiliche Einschränkungen im Sommer aufgehoben werden können.

Die nun geplanten Gesetzesänderungen sollen aber Sicherheit schaffen, dass die genannten Hilfen nicht abrupt beendet werden müssen, falls sie dennoch weiterhin benötigt würden.

 

Deshalb beantragt der BR dem Parlament folgende Änderungen am Covid-19-Gesetz:

  • Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021
    • Der Corona-Erwerbsersatz entschädigt bekanntlich den Erwerbsausfall von Personen, die wegen Schutzmassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder erheblich einschränken müssen
    • Trotz der geplanten schrittweisen Lockerungen ist anzunehmen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen dürfte, insbesondere zu Quarantäneanordnungen
    • Der BR möchte daher die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung vorsichtshalber bis zum 31.12.2021 verlängern.
  • Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport
    • Der bereits beschlossene Betrag von CHF 115 Mio. zugunsten der  Klubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen ist für folgende Sportarten vorgesehen:
      • Basketball
      • Eishockey
      • Fussball
      • Handball
      • Unihockey
      • Volleyball
    • Der A-Fonds-perdu-Beitrag ist auf die Dauer der Saison 2020/2021 angelegt
    • Gemäss BR ist nicht auszuschliessen, dass auch im zweiten Halbjahr 2021 noch epidemie-bedingte Zuschauereinschränkungen für Spiele der betroffenen Klubs erlassen werden müssen
    • In diesem Fall ist es denkbar, dass der im Gesetz genannte Höchstbetrag nicht mehr genügt, weshalb die Obergrenze aufgehoben werden soll.

Die Beratung und Beschlussfassung zu diesen Gesetzesänderungen in den Eidgenössischen Räten ist für die Sommersession vorgesehen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.