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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste für eine Einreise ab 20.05.2021

Datum:
20.05.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG, BAG-Risikoländer, Coronavirus, COVID-19
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab DO 20.05.2021 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Von der BAG-Risikoländerliste genommen

Ab dem 20.05.2021 sind nicht mehr auf der BAG-Risikoländer-Liste:

  • Frankreich:
    • Region Bretagne
    • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Italien:
    • Region Basilikata
  • Katar
  • Österreich:
    • Land Oberösterreich
    • Land Salzburg
  • Palästinensisches Gebiet (Besetztes)
  • Polen
  • Serbien
  • Ungarn.

Liste gültig bei einer Einreise ab 20.05.2021

  1. Staaten*
  • Ägypten
  • Andorra
  • Argentinien
  • Bahrain
  • Belgien
  • Cabo Verde
  • Chile
  • Costa Rica
  • Estland
  • Georgien
  • Iran
  • Kolumbien
  • Kroatien
  • Kuwait
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malediven
  • Mexiko
  • Mongolei
  • Niederlande (Königreich der)
  • Paraguay
  • Schweden
  • Seychellen
  • Slowenien
  • Tansania
  • Türkei
  • Uruguay
  • Zypern
  1. Staaten* mit einer besorgniserregenden Variante
  • Brasilien
  • Indien
  • Kanada
  • Nepal
  • Südafrika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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