Unselbständig erwerbende Personen und ihre Arbeitgeber haben folgendes zu berücksichtigen:
- Entschädigungsauszahlung durch den Arbeitgeber
- Lohnausweis
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- Solche Entschädigungen werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt und sind von ihm im Lohnausweis zu berücksichtigen
- Deklarationsstelle
- Separate Deklaration
- Die Kurzarbeitsentschädigung ist im Lohnausweis in Ziffer 7 aufzuführen
- Deklaration mit dem übrigen Lohn
- Führt der Arbeitgeber die Kurzarbeitsentschädigung mit dem übrigen Lohn in Ziffer 1 des Lohnausweises auf, muss er unter Ziffer 15 des Lohnausweises (Bemerkungen) mindestens ausweisen:
- die Anzahl Arbeitstage mit Erwerbsausfallentschädigung
- Führt der Arbeitgeber die Kurzarbeitsentschädigung mit dem übrigen Lohn in Ziffer 1 des Lohnausweises auf, muss er unter Ziffer 15 des Lohnausweises (Bemerkungen) mindestens ausweisen:
- Separate Deklaration
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- Entschädigungszahlung nicht durch den Arbeitgeber
- Auszahlung durch die Ausgleichskasse
- Erhält der Arbeitnehmer die Entschädigung nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Ausgleichskasse ausbezahlt, muss er diese in der Steuererklärung 2020 und 2021 separat deklarieren.
- Ausgleichskassen-Bestätigung als Beilage zur Steuererklärung
- Der steuerpflichtige Arbeitnehmer hat die Bestätigungen der Ausgleichskasse mit der Steuererklärung der Steuerbehörde einzureichen.
- Auszahlung durch die Ausgleichskasse
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Quelle
LawMedia Redaktionsteam