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Geologische Daten für Planung im Untergrund: BR eröffnet Vernehmlassung

Datum:
19.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Stichworte:
Erdwärme
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Dauer: bis 20.09.2021

Der Bundesrat (BR) hat am 19.05.2021 die Vernehmlassung für Änderungen im Bundesgesetz über Geoinformation eröffnet.

Der BR möchte damit die rechtlichen Grundlagen schaffen, um künftig geologische Daten von Privaten den Kantonen und dem Bund für die Planung im Untergrund zur Verfügung zu stellen.

Die Vernehmlassung läuft bis am 20.09.2021.

Im Einzelnen:

History

  • Der BR hatte den unter der Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung ARE und des Bundesamts für Landestopografie swisstopo erarbeiteten Bericht am 17.12.2018 genehmigt
  • Swisstopo wurde vom BR beauftragt, die Anpassung des Geoinformationsgesetzes vorzubereiten
  • Die Vorlage setzt die Erkenntnisse des Berichts des BR in Erfüllung des Postulats 16.4108 Vogler vom 16.12.2016 um
  • Das Postulat forderte den BR auf, in einem Bericht aufzuzeigen, welche tatsächlichen, rechtlichen und allenfalls weiteren Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Raumplanung im Untergrund geschaffen werden müssen, um die dafür notwendigen geologischen Informationen sammeln und koordiniert zusammenführen zu können.

Aktuelle Situation

  • Für die Raumplanung im Untergrund fehlen heute
    • die notwendigen raumbezogenen geologischen Informationen
  • Gegenwärtig können laut BR Nutzungskonflikte entstehen, zB in den Bereichen
    • Grundwasserschutz
    • Erdwärmesonden
    • Deponien
    • Mobilität im Untergrund
    • Stromleitungen
    • Wasserleitungen
    • Kommunikationsleitungen
    • Tiefgaragen
  • Zur Vermeidung solcher Konfliktsituationen sollen Private verpflichtet werden, ihre geologischen Informationen zur Verfügung zu stellen:
    • den Kantonen
    • dem Bund
  • Ebenso sollen geologische Daten aus Plangenehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt werden (müssen)
  • Mit der geplanten Teilrevision des Bundesgesetzes über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG) werden hiefür die rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen.

Regelung von Erhebung, Zusammenführung und Austausch der Daten

  • Das Geoinformationsgesetz (GeoIG) soll neu auf Stufe Bund regeln:
    • Erhebung geologischer Daten
    • Zusammenführung geologischer Daten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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