Der Bundesrat (BR) hat an seiner heutigen Sitzung (26.05.2021) das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen (InstA) einer Gesamtevaluation unterzogen.
Dabei sei er zum Schluss gelangt, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestünden.
Die Bedingungen für einen Abschluss seien für ihn deshalb nicht gegeben.
Der BR habe sich entschieden, das InstA nicht zu unterzeichnen; er habe seinen Entscheid der EU heute mitgeteilt.
Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA seien somit beendet.
Der BR sehe es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen.
Deshalb wolle er mit der EU einen politischen Dialog über die weitere Zusammenarbeit aufnehmen. Gleichzeitig habe er das EJPD beauftragt, zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis mit möglichen, autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnten.
Dokumente
Links:
- Institutionelles Abkommen | admin.ch
- Chronologie der Beziehungen Schweiz–EU seit 2013 (unter dem Aspekt des institutionellen Abkommens) | admin.ch
- Ergebnisse der Gespräche Schweiz-EU zu den Klärungspunkten Unionsbürgerrichtlinie (UBRL), Lohnschutz und staatliche Beihilfen | admin.ch
- Prüfauftrag zum autonomen Abbau von Regelungsunterschieden zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht | admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam