Der Nationalrat (NR) hat am vergangenen Mittwoch der sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ dem Grundsatze nach zugestimmt:
- Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, solle dies künftig ausdrücklich festhalten müssen.
- Angehörige sollten aber eine Organspende ablehnen können.
Der Bundesrat (BR) ist nach erfolgter Vernehmlassung weitgehend auf die Anliegen der Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ eingegangen und hat die Einführung einer sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ befürwortet.
Konkret heisst dies:
- Findet sich kein dokumentierter Wille des Verstorbenen, werden wie bisher seine Angehörigen befragt.
- Die Angehörigen können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.
Es zeigte sich, dass
- die Widerspruchslösung in Europa etabliert ist
- der Status quo keine Option ist
- die eigentlichen Details noch offen bzw. nicht geklärt sind
- die Voraussetzungen für eine Organspende trotz Systemwechsel gleich bleiben wie heute:
- Organe spenden können nur Personen,
- die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder
- die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.
- Bei einer ausserhalb des Spitals versterbenden Person ist eine Organspende nicht möglich.
Mit 154 zu 30 Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der NR dem Gegenvorschlag grundsätzlich zu.
Weiterführende Informationen:
- Organspende: BR befürwortet erweiterte Widerspruchslösung
- Organspende: BR nun doch für die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung
- Organspende: BR für Einführung der erweiterten Widerspruchslösung
- Erläuternder Bericht zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» | newsd.admin.ch
- Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) | newsd.admin.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam