Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 19.05.2021 einen Bericht zu den Wirtschaftsauskunfteien zur Kenntnis genommen und gutgeheissen.
Dabei erachtet der BR eine stärkere gesetzliche Regulierung von Wirtschaftsauskunfteien angesichts des bereits bestehenden Rechtsrahmens und mit Blick auf die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) als unverhältnismässig.
Für die Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben empfiehlt dieser Bericht den Wirtschaftsauskunfteien jedoch, ihren Verhaltenskodex punktuell zu überarbeiten.
Im Einzelnen:
Einleitung
Der BR hielt einleitend fest:
- Wirtschaftsauskunfteien teilten ihren Kunden mit:
- wirtschaftsrelevante Daten
- Bonitätseinstufungen über Privatpersonen und Unternehmen
- Regelmässig würden ihre Praktiken kritisiert
- Beanstandet werdeu.a.:
- Intransparente Datenbeschaffung
- Intransparente Methoden zur Bonitätsprüfung
- teilweise unnötige oder sogar unrichtige Informationen
- Schliesslichwürden bemängelt, dass die Betroffenen ihre Rechte nur schwer geltend machen könnten.
History
- Das Postulat 16.3682 «Die Tätigkeiten von Wirtschaftsauskunfteien einschränken» forderteden BR zur Untersuchung auf, ob eine stärkere Regulierung der Praktiken von Wirtschaftsauskunfteien erforderlich sei.
Freiwilligkeit anstatt zusätzliche Regulierung
- IST-Stand
- Der Bericht des BR hält fest, dass die Wirtschaftsauskunfteien heute bereits einhalten müssten:
- Regeln des Datenschutzes
- Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb
- Der Bericht des BR hält fest, dass die Wirtschaftsauskunfteien heute bereits einhalten müssten:
- Berücksichtigung des revidierten DSG
- Das revidierte DSG vom September 2020 erhöhe zudem die Rechte der Betroffenen auf
- Transparenz
- Schutz vor unrechtmässiger Datenbearbeitung
- Das revidierte DSG vom September 2020 erhöhe zudem die Rechte der Betroffenen auf
- Keine zusätzliche Regulierung
- Aufgrund dieser Entwicklungen bedürfe es nach Ansicht des BR keiner zusätzlichen Regulierung der Wirtschaftsauskunfteien
- Eine Abweichung vom bestehenden bzw. künftigen DSG und Schaffung einer Sonderregelung für Wirtschaftsauskunfteien erscheine als unangebracht.
Zukünftige Vorgaben
- Empfehlung der Selbstregulierung
- Für eine stärkere Umsetzung der aktuellen und zukünftigen Vorgaben erachtet der BR allerdings zusätzliche Massnahmen auf freiwilliger und selbstregulierender Basis als angezeigt
- Punkte freiwilliger Regulierung
- Der Selbstregulierungsvorschlag des BR beträfe besonders
- die Anforderungen an die Transparenz über die Datenerhebung
- Eine punktuelle Ergänzung des bereits bestehenden Verhaltenskodex
- mit einheitlichen Regelungen zur Information der Betroffenen
- zur Bonitätsberechnung
- Ein Festhalten der bzw. ein Verzicht auf
- Merkmale bei der Bonitätsberechnung, welche nicht auf die individuelle Zahlungsfähigkeit zugeschnitten seien.
- Der Selbstregulierungsvorschlag des BR beträfe besonders
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LawMedia Redaktionsteam