Der Bundesrat (BR) hat am 12.05.2021 die Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG) zur Kenntnis genommen.
Ergebnis:
- Rückläufiger Flächenverbrauch
- geringe wirtschaftliche Einbussen
- Vollzug mit Schwächen.
Der BR erachtet es als nicht notwendig, das Zweitwohnungsgesetz anzupassen.
Auch brauche der Bund keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung zu ergreifen.
Der BR sieht aber doch Handlungsbedarf:
- beim Vollzug
- bei den Wissensgrundlagen
- bei den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft.
Der BR hat daher die Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um diese Mängel zu beheben.
Um die Vollzugsmängel zu beheben, sollen das UVEK und das WBF folgende Massnahmen umsetzen:
- Online-Wissensplattform aufbauen sowie Stakeholder-Dialog institutionalisieren,
- Aufgaben und Kompetenzen der Kantone konkretisieren und deren Verantwortung im Vollzug stärken,
- Schlüsselbegriffe für die Beherbergungswirtschaft präzisieren sowie
- Monitoring zum Vollzug und zu den Wirkungen des ZWG aufbauen und durchführen (einschliesslich COVID19-Situation).
Quelle
LawMedia Redaktionsteam