Einleitung
Der Bundesrat (BR) hat über geplante weitere Lockerungen bei den Corona-Massnahmen (5. Öffnungsschritt) vorinformiert. Der definitive Entscheid wird am 23.06.2021 erwartet.
Keine Aufhebung der BAG-Risikoländerliste, aber Reduktion
Die BAG-Risikoländerliste soll zwar nicht abgeschafft, aber reduziert werden.
Ab 28.06.2021 soll daher folgendes gelten:
- Reduktion der Risikoländerliste des BAG auf Staaten und Regionen, in welchen eine «besorgniserregende Virusvariante zirkuliert».
Nach dem aktuellem Stand wären nur noch sechs Länder auf der Liste:
- Brasilien
- Indien
- Kanada
- Nepal
- Südafrika
- Vereinigtes Königreich
Die Reduktion der BAG-Risikoländerliste bedeutet:
- Entfall der Quarantänepflicht, auch bei Staaten mit höherer Inzidenz als die Schweiz
- Anwendung der grenzsanitarischen Massnahmen neu nur noch auf Einreisende aus Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante.
Weiterführende Informationen
- Ausreise aus der Schweiz
- Einreise in die Schweiz
- Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz ab MO 08.02.2021 | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Einreise in die Schweiz | law-news.ch
- Verhaltensregeln nach Einreise / Melde- und Quarantänepflicht
- Ferienplanung
- Arbeitsrechtliche Folgen
- Coronavirus (COVID-19): Lohnfortzahlung oder Erwerbsersatz bei Quarantäne nach Ferienrückkehr aus Risikoland? | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19): Mitarbeiter-Ferien in Risikoland – Betrieblicher Gesundheitsschutz + Quarantäne-Abwesenheiten | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19) – Ferienplanung: Mitspracherecht des Arbeitgebers bei der Feriendestination? | law-news.ch
- Ferienbezug + Ferienbuchung trotz Gefahr einer zweiten Coronavirus-Welle | law-news.ch
- Coronavirus (COVID-19) und Ferien | law-news.ch
Quelle
LawMedia Redaktionsteam