Der Bundesrat (BR) hat heute, 23.06.2021, beschlossen:
- Erhöhung der Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht
- Verlängerung des vereinfachten Verfahrens für KAE
- Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmer auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung
Die Kantone, die konsultierten Dachverbände der Sozialpartner und die zuständige parlamentarische Kommission befürworteten mehrheitlich die beschlossenen Anpassungen.
Die damit verbundenen Änderungen der „Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung“ treten am 01.07.2021 in Kraft.
Dokumente
Verordnung und Erläuterungen (PDF, 305 kB) | admin.ch
Weiterführende Informationen:
- Coronavirus (COVID-19): Massnahmen-Anpassung der Kurzarbeitsentschädigung für Personen in besonderen Arbeitsverhältnissen
- Coronavirus: Erhöhung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate
- Coronavirus (COVID-19): Massnahmenverlängerung im Bereich der Kurzarbeit
- Coronavirus (COVID-19): Kurzarbeitsentschädigung – Verlängerung summarisches Verfahren bis 31.03.2021
- Coronavirus (COVID-19): Kurzarbeitsentschädigung – Aufhebung von Karenzfrist und max. Bezugsdauer sowie Anspruchsgruppen-Erweiterung
- Kurzarbeit
Quelle
LawMedia Redaktionsteam